Kindeswohl bei der SG Weiterstadt

Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt – ein Thema welches zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerät und auch in Vereinen immer präsenter wird. Immer größer wird das Bestreben, möglichen Gefährdungen rechtzeitig vorzubeugen oder mit angemessenen Maßnahmen zu reagieren.

Seit Mitte 2020 arbeitet die SG Weiterstadt aktiv an einer Initiative, um Kindeswohlgefährdungen ins Bewusstsein aller Vereinsmitglieder zu bringen. Um dies möglichst professionell zu lösen hatte man sich Anfang des Jahres als Modellverein in einem Förderprojekt der Sportjugend Hessen beworben. Das Modellprojekt „Kindeswohl im Sport – Schützen /Fördern /Beteiligen in Sportkreisen und Vereinen“ hat zum Ziel, die Präventionsarbeit zum Thema Kindeswohl im hessischen Sport in den nächsten Jahren qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln und eine dezentrale Präventionsstruktur aufzubauen. Zusätzlich wird der Fokus neben dem Aspekt des Schutzes von Kindern und Jugendlichen auch auf die Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen erweitert. Das Projekt wird durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gefördert (2019 - März 2022).

Seit dem 01.Februar 2021 gilt das Präventionskonzept zum Thema Kindeswohlgefährdung als erster, wichtiger Baustein eines vollumfänglichen Maßnahmenplans zur Sichwerstellung von Kindeswohl. Verabschiedet durch den Gesamtvorstand, gelten u.a. folgende Grundlagen für die SG Weiterstadt:

  • Der Verein, alle Gremien und Mitglieder achten die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt.
  • Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  • Kindeswohl ist integraler Bestandteil der Vereinsarbeit, Ziele und Bedeutung sind in der Satzung und in Vorstandsfunktionen verankert.
  • Der Verein stellt sicher, dass Probleme wahrgenommen werden können und schafft die Rahmen-bedingungen, das diese angesprochen werden.
  • Der Verein verabschiedet gemäß Beschluß Gesamtvorstand ein verbindlichen Präventionskonzeptes inkl. Interventionsleitfaden (Handlungsrichtlinie) zum Thema Kindeswohl.
  • Der Verein informiert seine Mitglieder über interne und externe Schulungen und Weiterbildungs-möglichkeiten zum Kindeswohl und sorgt aktiv für die Teilnahme und Ausbildung.
  • Der Verein veröffentlicht zudem seine Konzepte zum Kindeswohl auf seiner Internetseite, sowie die Kontaktdaten der aktuellen Vertrauensperson.

Ansprechpartner / Beauftragte Kindeswohl

Für alle Anfragen und Informationen steht die Beauftragte Kindeswohl zur Verfügung. Alle Anfragen werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt.

Danica Paepcke            
Beauftragte KIndeswohl
 

Tel. 0175/8859563

e-Mail senden

        

Christiane Greifenstein
Stellv. Beauftrage Kindeswohl
 

Tel. 06150/961020

e-Mail senden

         

Informationen und Unterstützung

Gesamtes Präventionskonzept Kindeswohl zum Download:

Inhaltsverzeichnis und Teile 1 bis 7, Anlage

Abschnitte des Präventionskonzept Kindeswohl zum Download:

Teil 1       Grundlagen

  • 1.1         Kindeswohl bei der SG Weiterstadt
  • 1.2         Selbstverpflichtung

Teil 2       Wer hilft mir weiter?

  • 2.1         Kontakte
  • 2.2         Beratung
  • 2.3         Beschwerden
  • 2.4         Der / Die Beauftragte(r) Kindeswohl

Teil 3       Was ist Kindeswohl?

  • 3.1         Erläuterungen
  • 3.2         Definitionen und Einordnung

Teil 4       Was kann ich präventiv unternehmen?

  • 4.1         Grundhaltungen für Trainer und Betreuer
  • 4.2         Qualifizierung und Weiterbildung

Teil 5       Auflagen für Trainer, Betreuer und Übungsleiter

  • 5.1         Auflagen für Nachweise und Erklärungen
  • 5.2         Auflagen beim Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Teil 6       Wie erkenne ich mögliche Gefährdungen?

Teil 7       Wie agiere ich bei Verdachtsfällen?

  • 7.1         Beobachtungen ohne konkreten Verdacht
  • 7.2         Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • 7.3         Konkrete Kenntnis einer Gefährdung oder von sexuellen Übergriffen
  • 7.4         Die richtigen Ansprechpartner

Anlage 1: Dokumentationsbogen nach §8a SGB VIII – Beobachtungsbogen