Anlässlich der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Warnstufe 1 wurden die Regelungen auf Bundes- und Landesebene aktualisiert. Ab dem 25.November 2021 gelten die neuen Bestimmungen, die auch Sport und Musik im Verein betreffen.
Im Wesentlichen bedeutet das eine durchgängige 2G-Regelung für Sportler und Zuschauer, eine Verschärfung der Maskenregel bei Zuschauern sowie erweiterte Kontrollpflichten.
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