News/Nachrichten (2019 - heute)
Öffnung Fitnessstudio nach Bundess-Notbremse am 18.Mai 2021
Aktuelles 16.05.2021 Sport stärkt das Immunsystem und regt den Stoffwechsel an. Zudem ist Sport für das psychische und soziale Gleichgewicht des Menschen unverzichtbar und wichtig. Gezielte Bewegung ist zwar keine Garantie für ein gesundes und ausgeglichenes Leben, hilft aber enorm.
In der Pandemiezeit müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden, damit wir alle gemeinsam gestärkt daraus hervorgehen.
Die wichtigsten Regeln im Studio:
- Wiederöffnung ab dem 18.05.21
- Nutzung nur nach Terminvereinbarung (Terminbuchung möglich ab Sonntag 16.05.21 unter 06150-961013 bzw. 06150-96100) und aktuellem Negativtest bzw. Vollschutz
- Eingeschränkte Teilnehmerzahl
- 90 Min. Zeitslots für den Kraftbereich und weitere 90 Minuten für den Ausdauerbereich nach kontaktloser Stirntemperaturmessung
- Tragepflicht von medizinischen oder FFP-2-Masken im gesamten Sportzentrum, jedoch nicht während der Übung
- Einhaltung von Hygiene-Regeln einschließlich Dauerlüftung, Einhaltung von 3m-Abstand beim Training, Nutzung von mitgebrachten Bade- bzw. Handtüchern als Unterlage und Desinfektion der Gerätschaft durch die Sportler*in
- Keine Nutzungsmöglichkeit der Dusch- und Umkleideräume
Falls Sie noch nicht in unserem Studio trainiert haben, bieten wir Ihnen sehr gerne nach Pfingsten ein kostenloses Probetraining an.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und bewegte Sommerzeit und freuen uns sehr auf Ihren baldigen Besuch.
Geimpfte / Genesene/ Tests
- Als Tests im Sinne der aktuellen Regelungen gelten:
- Bescheinigter Molekularbiologischer Test (PCR Test)
- Bescheinigter Antigen-Schnelltest
- Bescheinigung eines im Rahmen einer Beschäftigung (z.B. als Lehrer) durchgeführten Selbsttest
- Unter Aufsicht vor Ort durchgeführter Schnelltest (Test ist mitzubringen)
- Testungen dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen
- Genesene (Nachweis) und Geimpfte (2 Impfung vor mind. 14 Tagen) fallen nicht unter die Mengenbeschränkungen der o.g. Kontaktbeschränkungen. Dort wo eine Testpflicht herrscht sind sie negativ Getesteten gleichgestellt
- Auch für Geimpfte / Genesene / Getestete gelten nach wie vor die Pflicht zum Mund-Nasenschutz und die Einhaltung des Abstandsgebotes
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