Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 1. Juli 2020
Aktuelles 28.06.2020 In weiten Teilen der SGW ist bereits bekannt, das man seit mehr als einen Jahr daran arbeitet, die Finanzierungsgrundlagen des Vereins langfristig zu verbessern. Als ein Baustein wurde deshalb im Rahmen der Delegiertenversammlung am 21.Juni 2020 durch die Vertreter der Abteilungen und des Gesamtvorstandes eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge beschlossen, die zum 1. Juli 2020 gültig wird.
Die bisherige Finanzierungsstruktur der SGW ist so wie bisher nicht durchhaltbar, steigende Investitions- oder Sanierungs- und Betriebskosten sind nicht selbständig zu erwirtschaften. Die Summe aus den selbst erwirtschafteten Erträgen und den Mitgliedsbeiträgen reicht nicht zum Erhalt der aktuellen Vereinsstrukturen, geschweige denn für Investitionen um den Verein weiter zu entwickeln und zeitgemäß zu gestalten. Gemeinsam sind wir aber der Meinung, dass dies unbedingt erfolgen muss.
Aktuell werden in einer einmaligen Aktion die durch Unterfinanzierung entstandenen Sanierungsstaus der letzten Jahre behoben, stark unterstützt durch öffentliche Förderung (Land, Kreis, hauptsächlich der Stadt Weiterstadt). Aber auch der Verein muss sich beteiligen und vor allem sicherstellen das eine solche Situation nicht wieder entsteht. Dazu wurden bereits viele Maßnahmen beschlossen und teilweise schon umgesetzt, die unabhängig von den Mitgliedsbeiträgen die Ausgaben senken und die Einnahmen erhöhen.
An einer Eigenbeteiligung der Mitglieder geht allerdings kein Weg vorbei, u.a. auch um höhere externe Förderungen zu rechtfertigen. Seit November 2019 hat eine Arbeitsgruppe des Gesamtvorstandes in mehreren Sitzungen Vorschläge erarbeitet, wie eine sinnvolle und zumutbare Betragserhöhung aussehen könnte. Leitgedanken für die letztendliche Entscheidungsvorlage waren:
- Mitglieder, die den Verein intensiv nutzen (d. in mehreren oder vielen Abteilungen aktiv sind) sollte auch einen höheren Beitrag leisten.
- Fehler in der bisherigen Beitragsordnung (Familienbeitrag so hoch wie 2 Einzelbeiträge) sollen behoben werden.
- Die Lasten (Erhöhungen) sollen gleichverteilt sein.
Die Delegiertenversammlung hat nun fast einstimmig (bei 4 Enthaltungen) folgende Änderungen der Beiträge festgelegt:
- Erwachsenenbeitrag 16,00 Euro / Monat
- Beitrag Jugendliche / Auszubildende 11,50 Euro / Monat
- Familienbeitrag 37,00 Euro / Monat
- Rentner 12,50 Euro / Monat
- SGW Card 71,00 Euro / Monat
Zusätzlich wird ein Abteilungsbeitrag von 1,00 Euro pro Abteilungsmitgliedschaft (pro Person, alle Beitragsklassen außer Ehrenmitgliedern) eingeführt. Die Mitgliedschaft in der ersten Abteilung ist im Grundbeitrag enthalten, hier wird kein Abteilungsbeitrag fällig. Alle anderen Beiträge inkl. der Sonderbeiträge sind nicht betroffen und bleiben unverändert.
Die gesamte Beitragsübersicht findet Ihr bei den Downloads.
Damit leisten die Mitglieder aus Sicht der Vereinsführung einen erheblichen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Sportgemeinde. In Kombination mit den weiteren Maßnahmen können nun die Liegenschaften in einen adäquaten Zustand versetzt werden, vor allem jedoch besteht eine ausreichende Grundlage um auch zukünftige Veränderungen, Ausbau und Umbau zu einem zeitgemäßen Angebot und Sportstätten anzugehen.
Beispiele zur neuen Beitragsstruktur
Konkret bedeutet die beschlossene Anpassung, dass zukünftig neben dem Mitgliedsbeitrag (Grundbeitrag) pro Abteilungsmitgliedschaft je 1,00 Euro Abteilungsbeitrag fällig wird. Eine Abteilungsmitgliedschaft pro Mitglied ist frei, ist man nur in einer Abteilung Mitglied entsteht somit kein zusätzlicher Abteilungsbeitrag. Abteilungsbeiträge werden auch nur für die Mitgliedschaft in echten Abteilungen fällig, nicht z.B. für das Fitnessstudio oder Lauftreff.
Beispiel Erwachsene(r), Mitglied in zwei Abteilungen
- 1 x Mitgliedsbeitrag 16,00 Euro (inkl. 1 Abteilungsmitgliedschaft)
- 1 x Abteilungsbeitrag 1,00 Euro
- Gesamt / Monat 17,00 Euro
Beispiel Jugendliche(r), Mitglied in drei Abteilungen und Fitnessstudio
- 1 x Mitgliedsbeitrag 11,50 Euro (inkl. 1 Abteilungsmitgliedschaft)
- 2 x Abteilungsbeitrag 2,00 Euro
- Gesamt / Monat 13,50 Euro
Beispiel Familie, 2 Erwachsene Mitglied in jeweils 1 Abteilung, eine Kind in 2 Abteilungen, 1 Kind in 3 Abteilungen
- 1 x Familienbeitrag 37,00 Euro (inkl. 1 Abteilungsmitgliedschaft pro Familienmitglied)
- 3 x Abteilungsbeitrag 1,00 Euro
- Gesamt / Monat 40,00 Euro
Zusätzlich werden wie bisher auch die durch die Abteilungen selbst erhobenen Sonderbeiträge (z.B auch Trainingsgebühren etc.) fällig, dort wo Abteilungen solchen beschlossen haben. Gleiches gilt für Gebühren wie Platzmieten, Fitnesstudiobeitrag und Kursgebühren.
Für weitere Fragen und Informationen besucht bitte die Seite mit den FAQ / Häufige Fragen zum Thema Mitgliedschaft oder wendet Euch an die Geschäftsstelle.
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